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Oskar-Jäger-Str. 170, 50825 Köln 0221 1680 65 99 0221 1680 65 60

Kompetent. Spezialisiert. Zielorientiert.

Ihre Kanzlei für Miet-, Gewerbe-, WEG- & Pachtrecht in Köln.

Kanzleiphilosophie

Das Mietrecht ist vor allem durch vielfältige Rechtsprechung ständig im Wandel. In der anwaltlichen Beratung im Mietrecht kommt es deshalb darauf an, stets mit Details der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung vertraut zu sein.

Aus diesem Grund haben wir uns auf das Mietrecht spezialisiert: Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Köln beraten und vertreten wir gleichermaßen Mieter und Vermieter– im Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht inkl. Pacht. Wohnungseigentümer unterstützen wir zudem im Wohnungseigentumsrecht (WEG). Dabei bringen wir in die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen stets unsere umfassende praktische Erfahrung ein, die wir in den letzten Jahren im Rahmen unserer  Honorartätigkeit bei der Verbraucherzentrale NRW sowie dem Mieterverein Köln e.V. sammeln konnten.

Mietvertrag Wohnraum

Der Mietvertrag für eine Wohnung ist – neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – die wichtigste Rechtsquelle für ein Mietverhältnis. Jedoch sind nicht alle denkbaren Konstellationen im Mietvertrag geregelt: Was geschieht z. B. bei Abbruch der Vertragsverhandlungen durch den Mieter oder Vermieter? Welche vorvertraglichen Aufklärungspflichten treffen den Vermieter? Was muss man beim Abschluss des Mietvertrages beachten? Wie geht man mit Mieterhöhungen um? Und nicht zuletzt: Was ist zu beachten, wenn die Parteien des Mietvertrages geändert werden sollen?

Mängel & Gewährleistung Wohnraummiete

Als Mieter einer Wohnung ist man immer wieder mit Mängeln in der Mietwohnung konfrontiert: von einem defekten Boiler über abgenutzte oder defekte Fußbodenbeläge bis hin zu Schimmel.

Stehen solche und andere Mietmängel im Raum, entstehen schnell rechtliche Fragen: Was kann man vom Vermieter verlangen – Aufwendungsersatz, Schadensersatz – oder kann man die Miete mindern und wenn ja: wieviel kann man mindern? Und worum muss man sich ggfs. selbst kümmern, z. B. im Falle von Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen?

Kündigung Wohnraummietvertrag

Die Kündigung der Wohnung sorgt bei Mietern oft für große Bedrängnis. Umso wichtiger ist es für Mieter zu wissen, ob eine (fristlose) Kündigung des Mietvertrages und ggfs. eine Räumungsklage und Räumungsvollstreckung berechtigt ist bzw. wäre. Denn Kündigungen durch den Vermieter sind zwar möglich, z. B. wegen Eigenbedarf oder um eine Sanierung zu ermöglichen (Verwertungskündigung). Solche Kündigungen sind allerdings aus Gründen des Mieterschutzes nur unter engen Voraussetzungen möglich und die Chancen stehen oft gut, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren.

Gewerbemiete

Mieterschutz kennt das Gewerbemietrecht nicht, ausdrückliche gesetzliche Regelungen für Gewerbemietverträge gibt es kaum. Deshalb hat der gewerbliche Mietvertrag im Gewerbemietrecht große Bedeutung. Dort finden sich individuelle Regelungen z. B. über feste Vertragslaufzeiten, zur Betriebspflicht, zum Konkurrenzschutz oder zur Abwicklung des Vertrages und Übergabe des Mietobjekts. Da all diese Punkte sehr individuell geregelt werden können, ist es vor allem für Mieter besonders wichtig, im Gewerbemietrecht rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Wohnungseigentumsrecht/ WEG-Recht

Wohnungseigentumsrecht ist neben dem Mietrecht ein zweiter Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Köln. Denn gerade, wenn man eine Eigentumswohnung erworben hat oder erwerben will, ist qualifizierter anwaltlicher Rat unerlässlich: bei der Prüfung und Verhandlung des Kaufvertrages, der Analyse der Gemeinschaftsordnung, bei Fragen zum Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen und nicht zuletzt bei der Prüfung oder Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.

Pacht

Pacht ist ein besonderer Teilbereich des gewerblichen Mietrechts. Hier geht es nicht nur um eine schlichte Gebrauchsüberlassung von Flächen oder Räumen. Bei der Pacht geht es auch darum, aus dem Mietgegenstand unmittelbar Erträge – „Früchte“ – ziehen zu dürfen. Rechtsfragen zum Thema Pacht und Pachtvertrag betreffen deshalb Mieter bzw. Pächter beispielsweise von landwirtschaftlichen Flächen und ausgestatteten Gastronomiebetrieben ebenso wie Pächter von Gärten in Kleingartenanlagen (Kleingärten).

News

von Fabian Bagusche
2021-05-04 20:27
von Fabian Bagusche
Fristlose Kündigung Pachtvertrag Gaststätte wegen Corona: geht das?

Betreiber*innen von Gaststätten und Restaurants trifft die Corona-Pandemie von Beginn an besonders hart: bereits ab April 2020 mussten Gaststätten den Betrieb vor Ort im Lokal für mehrere Wochen einstellen, nur „to-go-Verkauf“ war gestattet. Zwar wurde Bewirtung im Frühsommer und Sommer auch vor Ort wieder gestattet, allerdings unter erheblichen Auflagen. Seit November 2020 ist die Bewirtung von Gästen in Restaurants und Gaststätten erneut vollständig untersagt - eine für Gastwirte und Gastwirtinnen enorm schwierige, unsichere Situation.

Verständlich, dass viele Gaststättenpächter*innen darüber nachdenken oder nachgedacht haben, ihren Pachtvertrag außerordentlich „wegen Corona“ und den damit verbundenen Einschränkungen fristlos zu kündigen.  

Aber geht das so einfach? Mit dieser Frage befasste sich im Frühjahr 2021 das Landgericht (LG) Kaiserslautern (LG Kaiserslautern v. 13.04.2021, Az.: 4 O 284/20). Das Urteil ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags (05.05.2021) nicht rechtskräftig.

von Fabian Bagusche
von Fabian Bagusche
2021-05-02 05:49
von Fabian Bagusche
Geschlossenes Geschäft im Lockdown: Miete ist um 50% reduziert!

Mit Urteil vom 24.02.2021 hat das OLG Dresden konstatiert, dass infolge des Auftretens der Corona-Pandemie und der staatlichen Schließungsanordnungen eine Störung der (großen) Geschäftsgrundlage i.S.v. § 313 Abs. 1 BGB eingetreten ist, die eine Anpassung des Mietvertrags dahin auslöst, dass die Kaltmiete für die Dauer der angeordneten Schließung auf die Hälfte reduziert ist.

Nach Auffassung des Gerichts ist eine Reduzierung der Kaltmiete um 50% ist gerechtfertigt, weil keine der Parteien eine Ursache für die Störung der Geschäftsgrundlage gesetzt oder sie vorhergesehen hat.

OLG Dresden, Urteil vom 24.02.2021 - 5 U 1782/20 (nicht rechtskräftig)

von Fabian Bagusche
von Fabian Bagusche
2021-04-14 09:41
von Fabian Bagusche
Eigenbedarfskündigung: nicht bei ungerechtfertigter Härte für Mieter*in

Eigenbedarfskündigungen sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Nicht ohne Grund: nicht selten wird vermeintlicher Eigenbedarf vorgeschoben, um unliebsame Mieter „loszuwerden“.

Aber selbst wenn der Vermieter tatsächlich Eigenbedarf anmelden kann, ist eine Kündigung deswegen nicht immer wirksam. Das gilt beispielsweise, wenn die Kündigung für den Mieter eine unzumutbare Härte wäre.

In diesem Sinne urteilte das Amtsgericht (AG) Köln in einem Fall, in dem wir für eine Mieterin in Köln die Räumung der Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung dauerhaft verhindern konnten (AG Köln, Urteil v. 10.02.2021, Az.: 214 C 58/19).

von Fabian Bagusche

Videos

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